Autor Thema: Einsprüche gegen die Wahl zum Europäischen Parlament  (Gelesen 2566 mal)

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Offline be-eh

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Gerade wollte ich mir ansehen, wer alles so weshalb gegen die Europawahl Einsprüche einlegt. Ich dachte, da könnten ja ein paar Reichis dabei sein.

Und was sehe ich? Das: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803100.pdf, Seite 7.

Da behauptet der Proponent (Herr R. D. aus 27254 Staffhorst, kommt das jemandem bekannt vor?):

Zitat
1. Nach § 6 des Europawahlgesetzes (EuWG) müsse man für das aktive und das passive Wahlrecht zwingend Deutscher im Sinne des Artikels Absatz 1 116 des Grundgesetzes (GG) sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit könne (insbesondere) nur über einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden. Die Kandidaten und die Wähler besäßen aber „fast vollständig“ keinen Staatsangehörigkeitsausweis. Sie besäßen nur einen Personalausweis oder Reisepass. [...]

:facepalm:

Noch besser:

Zitat
Das Europawahlgesetz erweitere den Kreis der Wahlberechtigten in § 6 Absatz 3 und § 6c auch auf Bürger anderer Mitgliedstaaten der EU. Die „BRD“ sei kein Staat, sondern eine Nichtregierungsorganisation. Ob die übrigen Mitglieder der EU Staaten seien, sei ebenfalls fraglich. [...] Ferner simuliere § 11 Absatz 2 EuWG Amtsbefugnisse des Bundeswahlleiters, die dieser nicht besitze. Es gebe nämlich seit dem 8. Mai 1945 keine Beamtenverhältnisse mehr. Überdies könne die „BRD“ keine Stimmzettel – wie dies § 15 EuWG verlange – „amtlich“ herstellen, da sie kein Staat sei.

:facepalm:

Zumindest hat der zuständige Ausschuss des Bundestages eine konsequente Antwort:

Zitat
1. [...] Die Vorstellung, das Wahlrecht hänge von der Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ab, geht rechtlich fehl. [...]
[...]
Zitat
3. Die weiteren Thesen des Einspruchsführers – etwa zur angeblich fehlenden Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und anderer Mitgliedstaaten der EU sowie zu vermeintlich fehlenden Amtsbefugnissen des Bundeswahlleiters – sind aus Sicht des Wahlprüfungsausschusses und des Deutschen Bundestages nicht nachvollziehbar; auf eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung wird im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens verzichtet.

Daraus folgt:
Zitat
[...] hat der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 6. November 2014 beschlossen, dem Deutschen Bundestag folgenden Beschluss zu empfehlen: Der Wahleinspruch wird zurückgewiesen.

Was auch sonst.

Noch viel besser: Die Eingabe von Frau C. P. aus 25549 Hohenlockstedt (Seite 43 des PDF-Dokuments).

Laut Ausschuss hat sie vorgetragen:

Zitat
Alle nach 1953 gewählten Bundestage und Bundesregierungen seien nicht legitimiert (gewesen). Deswegen seien alle ihre Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc., auch das derzeitige Bundeswahlgesetz, ungültig und nichtig. Des Weiteren bezweifelt die Einspruchsführerin die Staatlichkeit und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie Wirksamkeit der Wiedervereinigung.

Und warum kann der Ausschuss sich nicht mit der Eingabe beschäftigen? Weil die Art der Eingabe der Schriftformerfordernis nicht genügt, weil unter anderem die eigenhändige Unterschrift fehlt.

:P
« Letzte Änderung: 11. November 2014, 23:23:18 von be-eh »
 
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Offline be-eh

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Ja, heute hatte ich meinen freien Abend  ;D

In diesem Dokument ist noch mehr Reichi-Geschwurbel (Staatsangehörigkeit "deutsch" gibt es nicht, BRD nie gegründet, Art. 116 GG usw.), aber nichts, was man nicht schon kennt.

Ich glaube, an einer Mitarbeit in diesem Ausschuss wäre ich als MdB nicht interessiert. Das ist doch bestimmt der Ausschuss, in den vor allem Bundestags-Newbies geschickt werden, damit sie erstmal was wegschaffen, bevor sie auf den vorderen Bänken Platz nehmen dürfen.

Wasungen - wohnt da einer unserer Spezialisten? Einer der Eingebenden kommt daher; mir war, als hätte ich irgendwo mal eine Deppenhomepage gesehen mit/von einem, der daher kommt.
« Letzte Änderung: 11. November 2014, 23:40:17 von be-eh »
 

Müllmann

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Ich glaube, an einer Mitarbeit in diesem Ausschuss wäre ich als MdB nicht interessiert. Das ist doch bestimmt der Ausschuss, in den vor allem Bundestags-Newbies geschickt werden, damit sie erstmal was wegschaffen, bevor sie auf den vorderen Bänken Platz nehmen dürfen.

Die Rolle hat schon der Petitionsausschuß
 

Offline Nestor

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Ich hab in einem Landesparlament als Praktikant mal Eingaben für den Petitionsausschuss bearbeitet. Ich war froh, als ich das hinter mir hatte und wieder Lebensmittel- und Finanzskandale bearbeiten konnte. Was da an Schwachsinn auflief war nicht ohne und zudem eine reichlich sinnlose Beschäftigung, zumal die Eingaben gerne mal mehrere dutzend Seiten umfassten.
 

Syssi

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Da soll es unzählige legendäre Geschichten von rasender Blödheit auf Seiten von Petenten _und_ Abgenordeten geben.
 
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Offline kalizzy

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Ich find's süß, dass sich die zuständigen Instanzen trotz allem ernst und sachlich mit den Einsprüchen auseinandersetzen, wobei sie nichts anderes als blanken Hohn verdient hätten.

Aber da wären wir wieder bei dem Punkt, dass die von den Reichis verleumdete Rechtsstaatlichkeit mittlerweile nackt auf den Nasen besagter Samba tanzt.


War denn unter den Einsprüchen irgendetwas von Substanz das einen zurecht aufmerken lassen sollte?
 

Offline Sandmännchen

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Ich hab in einem Landesparlament als Praktikant mal Eingaben für den Petitionsausschuss bearbeitet. Ich war froh, als ich das hinter mir hatte und wieder Lebensmittel- und Finanzskandale bearbeiten konnte. Was da an Schwachsinn auflief war nicht ohne und zudem eine reichlich sinnlose Beschäftigung, zumal die Eingaben gerne mal mehrere dutzend Seiten umfassten.

Wahrscheinlich hat man Dir eh nur den bereits vorgefilterten Unsinn gegeben. Irgendwie muß man die Praktikanten doch so beschäftigen, daß sie keinen Schaden anrichten und keinen Ärger machen. Paßt doch :P

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline be-eh

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Einsprüche gegen die Wahl zum EU-Parlament, Teil II. Aus BT-Drs. 18/4000:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804000.pdf

Reichsdeppen auch hier. Seite 197:

Zitat
Wahleinspruch der Frau E. R. K., 6345 Kössen (AUT)
[...]
Sie rügt mehrere Sachverhalte:
1. Die Bundesrepublik besitze keinen völkerrechtlichen Status. [...]

Und hier noch ein Herr aus Paraguay (!) ... evtl. jemand, der mit dem einzige wahren Monarchen [tm] auf deutschem Boden in Verbindung steht?:

Zitat
Wahleinspruch
des Herrn J. H., 3640 José Domingo Ocampos (PY)
[...]
Der als „gewählter Botschafter der Bundesrepublik Deutschland“ mit einem Siegel auftretende Einspruchsführer [...]
 

Offline Finanzbeamter

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Toll finde ich in Teil 1 ja folgenden Aluhutträger  ;D

Zitat
Der Einspruchsführer hat mit einem Schreiben vom 17. Juli 2014 Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2015 eingelegt. Er rügt unter anderem, der Wahlkampf für die Europawahl sei kontinuierlich bis zur Stimmabgabe in den Wahllokalen per Satellit überwacht und manipuliert worden. Die National Security Agency (NSA) habe während des ganzen Wahlkampfes kontinuierlich und flächendeckend die Kommunikation über Telefon, Handy und E-Mail ausgespäht und das Internet überwacht. Die Freiheit der Wahl und das Wahlgeheimnis seien verletzt worden. /quote]
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Offline Pantotheus

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Hübsch finde ich ja den Einspruch Az.: EuWP 3/14. Was mich wunder nähme: Hat der gute Mann seinen Einspruch auch auf Niederdeutsch eingelegt?
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )