neues Urteil zu Dietmar Schneider:
Sächsische Zeitung / Regionalteil Bautzen
Donnerstag, 29.10.2015
Bewährungsstrafe für Spediteur
Das Gericht verurteilte den Mann aus Kleinsaubernitz wegen vorsätzlichem Bankrott.
© dpa
Kleinsaubernitz/Görlitz. Der frühere Spediteur Dietmar Schneider aus Kleinsaubernitz wurde jetzt vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Görlitz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Dietmar Schneider, der auch Gemeinderat in Malschwitz ist, wird wegen vorsätzlichem Bankrott in 16 Fällen verurteilt. Dazu kommt, dass er in sechs Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut hat, teil der Sprecher des Landgerichts Görlitz, Jörg Küsgen, mit. Schneider muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Da zu den Verhandlungen im Landgericht sogenannte Reichsbürger erwartet wurden, ordnete der vorsitzende Richter verschärfte Einlasskontrollen an. Reichsbürger bestreiten die Existenz der Bundesrepublik und weisen sich zum Beispiel bei Kontrollen der Behörden mit Fantasie-Dokumenten des „Deutschen Reiches“ aus. Auch der Angeklagte wird vom Gericht diesem Personenkreis zugeordnet. Zur Verurteilung selbst war er nicht anwesend.
An seinem Status als Gemeinderat von Malschwitz ändert das Urteil jedoch nichts, sagt Küsgen, „Bei den Delikten des Bankrotts und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ist der Verlust der Wählbarkeit im Gesetz nicht vorgesehen“, so Jörg Küsgen. (szo/kf)
http://www.sz-online.de/nachrichten/bewaehrungsstrafe-fuer-spediteur-3236829.html