Bitte ihn doch, dir dieses englische Rechtswörterbuch mal zu zeigen. Da wäre ich gespannt.
Was in Zukunft unter dem "Vereinigten Deutschland" zu verstehen sei und aus welchen Gebieten es entstehen sollte, steht doch im Vertrag klar drin. Das mehr oder weniger fiktive "Deutsche Reich" hörte bei dieser Gelegenheit endgültig und auch formal zu bestehen auf.
Dass niemand Deutschland in den Grenzen von 1937 wiederherstellen wollte, ergibt sich eindeutig aus Artikel 1 (2) des Vertrages:
Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
Und diese 1990 bestehende Grenze unterschied sich nun mal geringfügig von der von 1937.
Von den Vorbehaltsrechten der drei Westmächte steht nichts im Vertrag - die hörten natürlich genau wie die der vier Mächte zu bestehen auf. Das wurde auch in einem gesonderten Abkommen zwischen ihnen und der Bundesregierung bestätigt. Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag traten außer Kraft.
Und einen Ansprechpartner muss es wohl gegeben haben. Schließlich steht im Vertrag, die Parteien würden ihre Ratifikationsurkunden bei der Regierung des Vereinigten Deutschland hinterlegen. Und so ist es geschehen. Dreimal kannst du deinen Kunden raten lassen, wo das geschah ...